Ein Makler stellt den Kontakt zwischen Anbietern und Interessenten her. Er bietet seinem Kunden einen umfassenden Service, der den Ablauf des gesamten Prozesses möglichst reibungslos gestalten soll. Dabei kann es sich um die Anmietung oder den Kauf einer Immobilie handeln oder eben auch um die Vermietung oder den Verkauf. Professionelle Makler legen ihr Hauptaugenmerk dabei auf die langfristige Zufriedenheit ihrer Kunden. Dazu prüfen sie die jeweiligen Wünsche und Ansprüche auf die Machbarkeit und unterbreiten passende Angebote oder finden entsprechende Interessenten. Das hört sich relativ einfach an. Es gibt jedoch ein paar gewichtige Unterschiede zwischen der Arbeit mit Gewerbeimmobilien und den Immobilien für die private Nutzung. Diese verbergen sich einmal in der Komplexität und Vielzahl der Bedürfnisse und Ansprüche der Gewerbekunden. Zum zweiten hat der Gesetzgeber ein gehöriges Wörtchen mitzureden, wenn es um die Ansiedelung eines Gewerbebetriebs in einer Immobilie geht. Dabei bilden die gesetzlichen Voraussetzungen und z.B. städtischen Auflagen ein derart kompliziertes Terrain, dass Gewerbemakler meist über weitere berufliche Erfahrungen aus diesem Bereich sowie diverse Zusatzausbildungen verfügen müssen. Wie darf man sich den typischen Ablauf der Anmietung einer Gewerbeimmobilie in Rosenheim vorstellen? Wir haben einmal einen alltäglichen Vorgang herausgegriffen und skizzieren ihn beispielhaft für Sie.
Vermietung oder Verkauf einer Gewerbeimmobilie in Rosenheim
Heute Morgen hat uns per E-Mail eine Mietanfrage für eine große Bürofläche erreicht. Der Kunde hat dabei seine Adresse, seinen Firmennamen und sogar den beabsichtigten Nutzungszweck angegeben. Das ist sehr vorteilhaft, wenn auch leider nicht selbstverständlich. Der Nutzungszweck für eine Gewerbeimmobilie ist ein entscheidendes Kriterium. Eine Gewerbeimmobilie ist für bestimmte Nutzungsformen zugelassen bzw. genehmigt. Nur mit dieser Angabe können wir klären, ob die angefragte Mietfläche für den Kunden überhaupt in Frage kommt oder eben nicht. Wenn die Kundenangaben lückenhaft sind, müssen wir die fehlenden Informationen in einem Telefonat einholen oder dem Kunden eine E-Mail mit der Bitte um Vervollständigung der Angaben zuschicken.
Ein Angebot für die Gewerbeimmobilie
Liegen alle Kundendaten und nötigen Informationen vor, erfassen wir den Kunden in unserem Datenbanksystem und erstellen ein entsprechendes Angebot, das in fast allen Fällen per E-Mail versendet wird. Unser System erzeugt automatisch eine Wiedervorlage, um den Kunden in einigen Tagen erneut auf das Angebot anzusprechen. Manchmal bieten sich auch ähnlich gelagerte Gewerbemmobilien in Rosenheim an. Dann nehmen wir diese zusätzlich in das Angebot auf, um dem Kunden Alternativen aufzuzeigen. Manchmal fragen Kunden eine Vielzahl von Immobilien an, die wir dann entsprechend dieser Vorgehensweise als größere Liste ins Angebot aufnehmen. Gelegentlich rufen uns die Kunden auch an und schildern uns im Telefonat, was sie vorhaben. Das stellt die Beziehung zum Kunden gleich auf eine ganz andere Ebene. Im Gespräch lassen sich viele Informationen abfragen und so manche Feinheiten im Vornherein besprechen, deren Klärung sich vorteilhaft und abkürzend für den ganzen Prozess auswirkt. Wir wählen die entsprechend passenden Immobilien aus und der Kunde erhält sein Angebot.
Bleiben wir bei Gewerbeimmobilien in Kontakt!
Nach einigen Tagen meldet sich unser Computersystem mit der entsprechenden Wiedervorlage. Dann kontaktieren wir entweder den Kunden per Telefon oder senden ihm eine kurze freundliche E-Mail mit der Bitte um ein Statement zum Angebot. Diesen Vorgang wiederholen wir bis zu dreimal. Es kommt natürlich vor, dass Kunden die E-Mails nicht beantworten. Sie sind telefonisch nicht zu erreichen und rufen auch nicht zurück. In solchen Fällen muss dieser Kunde in der Datenbank deaktiviert werden und wird spätestens nach zwei Jahren entsprechend DSGVO gelöscht. Leider passiert so etwas immer wieder. Vielleicht ist man woanders fündig geworden oder der ganze Plan hat sich zerschlagen. Dennoch ist es für uns nach wie vor kaum nachzuvollziehen, warum bei einer Anfrage nach Gewerbeimmobilien in Rosenheim ohne Rückmeldung der Kontakt abgebrochen wird. Schließlich sind wir alle Geschäftsleute innerhalb einer Region. Man trifft sich ja doch eines Tages wieder.
Unser Kunde will eine Gewerbeimmobilie in Rosenheim mieten
Dieser Kunde hat sein Interesse an einem bestimmten Objekt bekundet, das für ihn zur Miete für sein Gewerbe in Frage käme. Dementsprechend vereinbaren wir einen Besichtigungstermin, der gleichzeitig die beste Grundlage für eine ausführliche Besprechung bildet. Diese erste Besichtigung führen wir meist mit dem Kunden allein durch, da der Klärungsbedarf erstmal für ihn selbst am größten ist. Als langfristig tätige Makler kennen wir unsere Objekte und sind auf fast jede Frage auskunftsfähig. Bei so einer Besichtigung werden viele offene Fragen diskutiert und besprochen, ja ergeben sich häufig erst durch den Augenschein. Jetzt kommen all die Ansprüche, Bedürfnisse und gesetzlichen Auflagen ins Spiel, von denen wir weiter oben sprachen. Zuerst geht es dem Kunden zum Beispiel um die technische Gebäudeausstattung, die Stromanschlusswerte, die Ausbaustandards der Fläche, die Parkplatzsituation und viele weitere Fragen. Je nach Erfahrung des Kunden liegt meist ein richtig umfangreicher Fragebogen vor. Handelt es sich allerdings um den Immobilien-Beauftragten bzw. Einkäufer eines größeren Unternehmens mit einer Kette von Niederlassungen, sind all diese Details bereits weit vorher genau nach Standardprozess geregelt worden.
Rechtliche und geschäftliche Voraussetzungen
Des weiteren stehen alle Bestandteile des Mietvertrags oder Kaufvertrags zur Klärung. Je nach Kunde erfragen wir auch das jeweilige Businesskonzept. Das soll nicht etwa unsere Neugier befriedigen, sondern kann eine wichtige Serviceleistung darstellen. Das Businesskonzept kann zum Beispiel viele Aufschlüsse darüber geben, inwieweit die angestrebten Größenordnungen und Flächen erfolgversprechend sind. Häufig stellt sich auch heraus, dass die Immobilie wichtige weitere Bedingungen erfüllen sollte, an die in der Vorplanung nicht gedacht wurde. Eine Vermietungsgesellschaft wird sich vor jedem Vertragsabschluss und den häufig zu realisierenden Umbauten und Erweiterungen der Ausstattung auf jeden Fall für die Bonität des Kunden interessieren. Bei Neugründungen wird im Normalfall auch der Businessplan eine große Rolle spielen. Die geplante Mindestlänge der Mietdauer kommt natürlich ebenso zum Tragen. Viele rechtliche Auflagen oder Bedingungen können wir bei dieser ersten Besichtigung auch schon ansprechen und im besten Fall klären. Dennoch müssen manchmal im weiteren Verlauf auch Fachanwälte eingeschaltet werden, die die Rechtslage genau erörtern und gegebenenfalls per Gutachten regeln. Dabei geht es häufig um Fragen der erweiterten Nutzung, der verfügbaren Infrastruktur, der Zufahrt zum Objekt und das zu erwartende Verkehrsaufkommen.
Der Makler als echter Vermittler zwischen den Parteien
In der ersten Besprechung wird also geklärt, ob alle Bedingungen für den Kunden und seine Situation geeignet sind oder gemacht werden können. Wenn das Interesse des Kunden an der Fläche bestehen bleibt oder sich auch vertieft hat, wird ein zweiter Termin ausgemacht. Dieser zweite Termin dient neben einer weiteren Besichtigung vor allem als Besprechungstermin mit dem Eigentümer oder der entsprechenden Gesellschaft. Wir haben es früher häufig erlebt, dass Mietverhandlungen nicht zum Erfolg führen, wenn Vermieter und Mieter direkt verhandeln. Als ausgleichende Ebene zwischen diesen beiden Parteien können wir bei Problemen sehr gut unterstützend bzw. vermittelnd agieren. Dieser Besprechungstermin verlangt so manches Mal unsere gesamte Erfahrung im Bereich der Gewerbeimmobilien. Oft können wir mäßigend auf gewisse Forderungen der einen oder anderen Seite einwirken oder auch Kompromisse ins Spiel bringen, die Vorteile für beide Seiten bieten.
Eine erfolgreiche Gewerbeansiedlung in Rosenheim
Sind sich beide Parteien dann über die Konditionen und alle Formulierungen im Vertrag einig, kommt es zu einem Unterzeichnungstermin. Dieser kann, je nach Wunsch der Kunden, persönlich oder auch auf dem postalischen Weg vorgenommen werden. Dabei liegt es im Interesse aller Beteiligten, wenn das so zeitnah wie möglich abläuft. Ist der Vertrag dann unterzeichnet wird meistens noch ein Übergabetermin vereinbart, den wir auf Wunsch organisieren und mit entsprechenden Unterlagen begleiten. Wenn letztendlich all diese Punkte erledigt sind, können zum Schluss auch wir unsere Rechnung schreiben.