Geldwäschegesetz und Immobiliengeschäfte

Vor drei Jahren wurde das Geldwäschegesetz eingeführt und Makler verpflichtet bei Immobiliengeschäften die Identität des Kunden festzustellen. Damit soll verhindert werden, dass Gewinne aus Straftaten in den Umlauf gebracht werden. Jetzt hat der IVD (Immobilien-Verband-Deutschland) mit einer Umfrage ermittelt, ob und wie oft Verdachtsfälle von Geldwäsche bei Immobiliengeschäften auftreten.

Situation, die den Verdacht einer Geldwäsche aufkommen lassen könnten, kommen in der Praxis nicht oder nur sehr selten vor. Geldwäsche scheint somit in Deutschland im Immobilienbereich kein Problem zu sein da bei Immobilienkäufen Bargeldtransaktionen nur sehr selten vorkommen. Über 92% der abgewickelten Geschäfte erfolgen Bargeldlos. Kommt es dennoch einmal zu einer nicht nachvollziehbaren Situation verschafft sich der Makler mit eigenen Recherchen Klarheit.  

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