Fortbildungsverpflichtung für Makler

Ab August 2018 sind Immobilienmakler verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Es müssen 20 Punkte innerhalb von 3 Jahren erreicht werden. Der zeitliche und finanzielle Aufwand ist nicht unerheblich.  Zur Beispiel werden für den Besuch eines Kongresses, mit einem Programm von 8 Stunden, dem Fortbildungskonto 2 Punkte gutgeschrieben.

Die Fortbildung für Makler bezieht sich auf Themen wie rechtliche Grundlagen, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Kundenberatung oder auch die Bewertung von Immobilien.

Die gesammelten Fortbildungszertifikate müssen archiviert werden und der Behörde ist zu erklären, dass eine entsprechende Fortbildung durchgeführt worden ist. Wird dagegen verstoßen, droht eine Geldbuße von bis zu €5.000,00.

Der Makler ist ebenfalls verpflichtet, seine berufliche Qualifikation seinen Auftraggebern nachzuweisen. Immobiliendienstleister beraten Ihre Kunden beim oft größten Geschäft ihres Lebens, dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, für Büroräume beispielsweise. Diese Geschäfte gehören nur in die Hand von gut ausgebildeten Profis. Die Zeiten der Makler nur mit einer Gewerbeanmeldung, ohne Fachwissen, gehen hoffentlich zu Ende.

Ich begrüße ausdrücklich die Fortbildungsverpflichtung. Der erste Schritt zu mehr Qualität in der Immobilienberatung ist gemacht. Sie als Kunden sollten in Zukunft Ihre Immobiliendienstleister auf das Thema ansprechen.

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