Auch bei Mietverträgen kann der Teufel im Detail stecken. Oft gibt es Vorgaben zum Nachteil des Mieters. Dies zu erkennen, ist nicht leicht. Worauf können Mieter achten?
Angaben des Deutschen Mieterbundes zufolge enthalten rund 90% der Mietverträge ungültige Klauseln. Selbst Fachleute tun sich oft schwer, diese zu erkennen. An einigen Eckpunkten sollte sich der Mieter vor Unterschrift eines neuen Vertrages oder bei auftretenden Problemen mit dem Vermieter orientieren. Einigkeit herrscht bei den Experten darüber, dass erst einmal alle Regelungen im Mietvertrag unwirksam sind, wenn sie zum Nachteil des Mieters von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abweichen. Dagegen können andere Vorgaben aufgeweicht werden. Auch bei vorformulierten Verträgen ist dies zulässig. Entscheidend sind der Einzelfall und das Wie. Thomas Hannemann aus Karlsruhe beschreibt das Problem so: „Ein bisschen abweichen geht. Aber was ist ein bisschen, was ist zu viel, was ist gerade noch zulässig?“ Hannemann ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein.