Frau Gerlinde Wanke, Leiterin der Steuerabteilung der Nürnberger Versicherungsgruppe und Vorsitzende des DIHK-Finanz-und Steuerausschusses sagte, eine Abschaffung wäre „dem Bürger auf der Straße“ nicht zu vermitteln. Herr Söder erklärte, wer Ja sage, bewege sich ins politische Abseits. Quelle: April 2016 IHK
– Nicht einmal 1 % des gesamten Steueraufkommens macht die Erbschaftsteuer aus. Das Entspricht ca. 5 Milliarden Euro jährlich. Doch für den einzelnen Betrieb ist kann die Erbschaftsteuer der Grund für den Verkauf bedeuten.
– Von 2014 bis 2018 stehen in Bayern 24.000 Betriebe mit über 350.000 Arbeitsplätzen vor einem Generationswechsel und ist somit das am stärksten betroffene Bundesland.
– Gerade familiengeführte Mittelständler werden gegenüber kapitalmarktorientierten Unternehmen benachteiligt und damit werden auch Arbeitsplätze gefährdet.
– Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts machen die ohnehin schwierige Materie Erbschaftsteuer noch komplizierter. Die Bedingung: Firmen müssen sich künftig einer aufwändigen „Bedürfnisprüfung“ unterziehen. Die Details: Schwellenwerte, Zeitachse, Asset-Bewertung, Haltefristen… – hier profitieren nur Berater!
– Wie es weiter geht ist noch nicht klar. Bis 30.06. gab das Verfassungsgericht der Politik Zeit um sich auf die geforderten Anpassungen zu einigen. Die Grünen haben vorsorglich eine Normenkontrollklage angekündigt. Es bleibt abzuwarten…