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Vor drei Jahren wurde das Geldwäschegesetz eingeführt und Makler verpflichtet bei Immobiliengeschäften die Identität des Kunden festzustellen. Damit soll verhindert werden, dass Gewinne aus Straftaten in den Umlauf gebracht werden. Jetzt hat der IVD (Immobilien-Verband-Deutschland) mit einer Umfrage ermittelt, ob und wie oft Verdachtsfälle von Geldwäsche bei Immobiliengeschäften auftreten.