Gewerbegrundstücke in Rosenheim
Der Bau von Gewerbeimmobilien ist auch in Rosenheim eine komplexe Angelegenheit
Der Bau von Gewerbeimmobilien ist auch in Rosenheim eine komplexe Angelegenheit. Das fängt bei der Suche nach dem geeigneten Gewerbegrundstück in Rosenheim an, erstreckt sich über viele rechtliche Hürden und hört mit der fachgerechten Ausführung des Bauvorhabens noch lange nicht auf. Als kompetenter Gewerbemakler für Rosenheim und Umgebung ersparen wir unseren Interessenten einen ganzen Berg Arbeit. Wenn Sie Gewerbegrundstücke und Gewerbeimmobilien in Rosenheim bauen, mieten oder kaufen möchten, sind wir der geeignete Ansprechpartner für Sie.
Aktuelle Gewerbegrundstücke
Das passende Gewerbegrundstück in Rosenheim
Die niedrigen Zinsen der vergangenen Jahre haben auch im Bereich der Gewerbeimmobilien in Rosenheim zu verstärkter Bautätigkeit geführt.
Aufgrund der hohen Nachfrage sind entsprechende Grundstücke knapp und teuer geworden. Das gilt insbesondere für die Stadt Rosenheim und weitere Zentren im Rosenheimer Landkreis so z.B. Bad Aibling. Vertrauen Sie bei Ihrer Suche nach entsprechenden Immobilien auf kompetente Helfer, die Sie bei allen Fragen und der Suche im Bereich Gewerbegrundstücke und Gewerbeimmobilien unterstützen.
Ein gutes Maklerunternehmen kennt den Markt so gut wie das jeweilige Baurecht. Kompetente Makler kennen auch die richtigen Ansprechpartner für Gewerbegrundstücke und Gewerbeimmobilien in den jeweiligen Kommunen. Das spart viel Zeit und Geld. So kann ein Makler wie Felder Gewerbeimmobilien Ihnen über die folgenden Aspekte Auskunft geben, bzw. hält bereits ein entsprechendes Exposé für das Objekt bereit.
Wichtige Kriterien für die Suche nach einem Grundstück für die Gewerbeimmobilie
Als künftiger Bauherr in Rosenheim, Kolbermoor oder Bad Aibling müssen Sie sich gründlich informieren. Gewerbegrundstücke müssen viele Kriterien erfüllen, bevor sie ernsthaft zum Mieten oder Kaufen in Frage kommen. Das bedeutet zunächst, dass Sie bei der zuständigen Kommune den Bebauungsplan einsehen sollten, um Ihre Möglichkeiten einschätzen zu können.
Dazu gehört natürlich auch der Blick in das Grundbuch. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über möglicherweise eingetragene Wegerechte oder auch Vorkaufsrechte, die zu einer erheblichen Verzögerung Ihrer Pläne führen können.
Fragen zur Erschließung im Landkreis Rosenheim
Als nächstes eruieren Sie vor dem Mieten oder Kaufen alle Informationen, die über die Erschließung Auskunft geben. Verfügt das Grundstück im Umfeld von Rosenheim über eine Kanalisation und eine Energie- und Wasserversorgung? Sind Telekommunikationsleitungen bereits verlegt oder sind die Gewerbegrundstücke sogar mit einem Glasfaser-Datenkabel versehen? Wie stellt sich die verkehrstechnische Erschließung zur Autobahn dar? Sind die Straßen bereits angelegt, in Planung oder nur angedacht? Zustand und Beschaffenheit des Baugrunds der Gewerbegrundstücke spielen ebenfalls eine Rolle. Steht zum Beispiel das Grundwasser hoch, benötigen Sie unter Umständen aufwendige Abdichtungsarbeiten. Oft lohnt sich bei größeren Baumaßnahmen in und um Rosenheim eine Baugrunduntersuchung.
Bestehende Altlasten
Oft entstehen Gewerbegebiete auf Flächen, die bereits einer intensiven Vornutzung unterzogen worden sind. Anfragen beim zuständigen Altlastenkataster oder auch beim Bauamt in Rosenheim können Auskunft über eventuell riskante oder kostenintensive Altlasten der Gewerbegrundstücke und ggf. Gewerbeimmobilien ergeben. Eine erkennbare Regelmäßigkeit in der Oberflächenstruktur des Grundstücks sollte genauer untersucht werden. Das gilt vor allem, wenn man Sie nicht über die Vornutzung informiert hat.
Das Umfeld in Rosenheim
Vor dem Mieten oder Kaufen ist Überprüfung des Umfelds der Grundstücke ebenfalls anzuraten. Dabei geht es besonders um die verkehrstechnische Erschließung und die Anbindung des Grundstücks an den öffentlichen Personennahverkehr in Rosenheim und der Umgebung. Wie ist es um das Umfeld und die Nachbarschaft bestellt? Möglicherweise können hier lärm- oder geruchsintensive Betriebe angesiedelt sein oder werden. Wie gesagt, ein sorgfältig arbeitendes Maklerunternehmen hat bereits im Vorfeld viele dieser Fragen bearbeitet und die wichtigsten Auskünfte im Exposé zusammengestellt. Das erleichtert die Entscheidung, ob Sie mieten oder kaufen wollen.
Die Erschließung des Grundstücks – Stichpunkte
Erste Fragen zur Erschließung
- Ist das Grundstück für die Immobilie direkt zu erreichen oder zumindest die Zufahrt und Abwasserentsorgung gesichert und durch Grunddienstbarkeiten für den jeweiligen Eigentümer eingetragen?
- Ist Versorgung der künftigen Immobilie im Landkreis Rosenheim mit Wasser Strom und Medien gesichert?
- Wie steht es um die Entsorgung der Grundstücke von Regen-und Abwasser?
- Verfügen die Versorgungsunternehmen im Landkreis Rosenheim über das Recht, ihre Leitungen bei Abnehmern an die Nachbarn weiter zu führen?
Warnsignale bzw. No gos beim Mieten oder Kaufen
- Das Grundstück für die Immobilie muss via Teilflächenverkauf aus einem anderen Grundstück heraus gelöst werden.
- Das Grundstück ist bereits heraus geteilt worden und ist ggf. Teil eines Baugrundstücks oder anders genutzter Grundstücke.
- Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Straße im Landkreis Rosenheim oder ist nur über private Grundstücke zu erreichen.
- Man muss zur Anbindung auf das das Notwege- oder Notleitungsrecht zurückgreifen.
Das öffentliche Erschließungsrecht und die Kosten
Jede Erschließung im Landkreis Rosenheim für das Mieten oder Kaufen bringt Kosten mit sich, die nach verschiedenen Modellen verteilt und abgerechnet werden können. In den meisten Fällen ist hier beim Mieten oder Kaufen der Grundstücke bzw. Immobilien die rechtliche Unterstützung durch versierte Fachleute zu empfehlen.
Kostenaufgliederung
- Die Erschließungskosten nach BauGB, Straße mit Nebenanlagen
- Die Abgaben für Naturschutzmaßnahmen, Kosten für die Schaffung von Ausgleichsflächen bei neuen Bebauung
- Herstellungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für die Errichtung von Ver- und Entsorgungsleistungen durch die Gemeinde
- Der Hausanschluss zur öffentlichen Ver-oder Entsorgungsanlage (vom Bauherrn zu tragen)
Der Berechnungsmaßstab für die Abrechnung der öffentlichen Beiträge erfolgt über die Geschossfläche. Die Geschossfläche der Immobilien ist die Summe aller überbauten Geschosse mit Keller und möglichen Garagenanlagen. Dabei gibt die oft angegebene Geschossflächenzahl das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche an. Schuldner im Bezug auf die Beitragspflicht ist, wer zum Zeitpunkt der Pflichtenstellung Eigentümer der Grundstücke ist. Darauf weist der Notar meist extra noch einmal hin. Alle sonstigen Anlagen, die zur Versorgung der Grundstücke und Immobilien mit Strom, Gas, Telekommunikation oder ähnlichen Versorgungsgütern errichtet werden müssen, werden von den jeweiligen Versorgungsunternehmen erstellt. Die Grundlage hierfür ist eine vertragliche Beziehung zum Versorgungsunternehmen, die unabhängig vom Grundstückseigentum abgeschlossen wird.
Begleichung der Erschließungskosten beim Mieten oder Kaufen
1. Beginnslösung In Paragraf 436 BGB ist geregelt, dass der Verkäufer die Kosten und Abgaben für Maßnahmen zu tragen hat, mit deren Ausführung bis zum Vertragsschluss bautechnisch begonnen worden ist. Dies ist eine relativ schwierig durchzuführende Variante, die u.a. sehr viel Informationen zum Bauablauf der jeweiligen Immobilie benötigt.
2. Die Ausführungslösung Mit dieser Lösung wird vereinbart, dass der Verkäufer die Kosten und Abgaben für Maßnahmen zu tragen hat, die bis zum Vertragsschluss tatsächlich ausgeführt worden sind. Dieses Vorgehen ist unabhängig vom Entstehen der Beitragspflicht. Die Lösung wird oft von den Parteien bevorzugt.
3. Die Abrechnungslösung Mit der Abrechnungslösung wird vereinbart, dass der Verkäufer die Kosten und Abgaben zu tragen hat, die bis zum Vertragsschluss tatsächlich abgerechnet worden sind. Dies ist unabhängig vom Zeitpunkt der Ausführung. Alles, was nach dem Vertragsschluss zum Kaufen oder Mieten der Grundstücke und Immobilien abgerechnet wird, trägt der Käufer. Diese Variante ist sehr unproblematisch, setzt aber eine gute Zusammenarbeit und einen regen Informationsfluss zwischen Verkäufer und Käufer voraus.