Blog

Im Gegensatz zu vermieteten Wohnräumen kann der Vermieter einer Gewerbeimmobilie seinem säumigen Mieter Versorgungsleistungen wie Wasser, Heizung oder Strom abdrehen. Dies gilt, wenn der Mieter nach der Kündigung bis zum Auszug oder in einem eventuell anhängigen Räumungsverfahren keine Miete mehr zahlt.