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Im verhandelten Fall schlossen zwei Parteien im Jahr 2007 einen Mietvertrag über Gewerberäume in einem älteren Haus. Vor der Unterzeichnung wurde das Haus umfassend renoviert, die nur zentral zu steuernde Fernwärme-Heizung und das Belüftungssystem wurden jedoch nicht erneuert. 2010 minderte der Mieter für einige Zeit die Miete, da seiner Meinung nach die hohen Heizungskosten auf eine fehlende individuelle Regulierung der Heizung zurückzuführen seien. Die Heizanlage könne daher nicht wirtschaftlich betrieben werden. Da der Mieter nur wenig Kundenaufkommen habe, sei die zentral eingestellte Heizleistung überdimensioniert. Darüber hinaus entspreche die Sanierung nicht heutigen Standards, was ebenfalls zu einem erhöhten Energiebedarf führen würde, so der Mieter weiter.